Allgemeine Reisebedingungen

Reinertours Organisation von Gruppenreisen Reinhold Becker

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, dem Kunden wird eine schriftliche Bestätigung zugeschickt. Mit der Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Reisebedingungen von Reinertours Geilenkirchen an.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu entrichten. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Reise - frühestens nach Zusendung der letzten Infos zur Reise seitens der UG - zu zahlen.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Reiseprogramm sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind. Bei Auslandsreisen behalten wir uns vor, eventuellen Kursschwankungen nach Abschluss des Reisevertrages den Reisepreis den Erhöhungen der Kursschwankung anzugleichen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5 a: Bei Reiserücktritt werden folgende Stornogebühren fällig: bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, bis 20 Tage – 40 %, bis 15 Tage – 50 %, bis 10 Tage – 75 %, unter 10 Tage 100 %.

5 b: Bei Flugreisen gelten folgende Stornobedingungen: 

100% des Flugpreises dazu bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%, 29 Tage – 15 Tage 70%, unter 15 Tage 100%.

5 c: Das über die Stornokosten gehende, zuviel gezahltes Reisegeld wird dem Kunden unverzüglich erstattet.

5 d: Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Reinertours Geilenkirchen, nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5 e: Reinertours Geilenkirchen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschale eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils angewendeten Pauschalen entstanden sind. Macht Reinertours einen solchen Anspruch geltend, so ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5 f: Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl - diese ist in der Ausschreibung der jeweiligen Reise festgelegt - vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den vollen eingezahlten Reisepreis zurück.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene Gepäckstücke es sei denn der Schaden wurde von ihm nachweislich verursacht. Wir empfehlen hierfür den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung oder eines Versicherungs-Paketes.

9. Gewährleistung

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen.

10. Schadensersatz

Verletzt der Reiseveranstalter schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten, so ist er dem Reisenden gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters.

13. Platzreservierung

Jeder Teilnehmer erhält bei der Anmeldung einen fest reservierten Platz im Bus, eine Platzänderung unsererseits ist jedoch zulässig bei Irrtümern bei der Eintragung, Wagentausch und kurzfristiger Zusammenlegung der Fahrten. Hierbei sind Ansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

14. Reisegepäck

Der Reisende ist für sein Reisegepäck, auch im Hotel/Auto/Bus/Flugzeug zurückgelassene Sachen selbst verantwortlich. Bei der Gepäckverladung muss der Reisende darauf achten, dass seine Gepäckstücke eingeladen werden.

Eine Bitte von uns und allen Mitreisenden an passionierte Raucher. Trotz aller technischen Perfektion ist das Be- und Entlüften von Omnibussen bei starkem Rauch problematisch. Eine Belästigung der Nichtraucher erfolgt dadurch zwangsläufig. Wir begrüßen sehr ein Einschränken der Raucherleidenschaft während der Fahrtzeiten, die nach max. 3 Stunden Dauer durch Pausen an Rastplätzen unterbrochen werden.

Anschrift:

Reinertours Organisation von Gruppenreisen

Reinhold Becker, Vom – Stein – Strasse 17, D-52511 Geilenkirchen

Tel. 02451 / 3064 Handy: 01774454228   e-mail This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.     internet:www.reinertours.de